Allgemeine Geschäfts-, Nutzungs- und Zahlungsbedingungen der Applied Services GmbH Bremen
Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller unserer Verträge gleich welcher Art. Der Vertragspartner erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Leistungen mit der Geltung dieser Bedingungen – auch für Folgegeschäfte – einverstanden.
Abweichende Bedingungen sind nur anzuerkennen, wenn wir ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäftes zugestimmt haben.
Angebot, Vertragsabschluß und Nebenabreden
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie schließen nur Leistungen ein, die im Angebot selbst ausdrücklich spezifiziert sind. Alle Aufträge erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder Beginn der Dienstleistung für uns Verbindlichkeit. Dieses gilt auch für andere Leistungen.
Mündliche Nebenabreden oder Zusagen unserer Vertreter oder Mitarbeiter sowie der Ausschluss, Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklicher Bestätigung unsererseits.
Preise
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zzgl. vom Vertragspartner zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sowie – soweit für die Erbringung der Leistung erforderlich – separat abzurechnender Fahrtkosten und sonstiger Spesen nach Aufwand.
Zahlungen
Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Dieses gilt auch bei Erstellung von Zwischenrechnungen. Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten und können auf die jeweils älteste Schuld nebst Zinsen und Kosten verrechnet werden. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Kasseneinganges bei uns bzw. der Gutschrift auf unserem Konto. Wir sind berechtigt vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zzgl. etwaiger Provisionen und Beitreibungskosten zu berechnen. Zum Ausgleich von Aufwendungen für Personal und Porto berechnet Applied Services bei jeder Mahnung mindestens EUR 10,00 zzgl. ges. MwSt.. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt uns davon unberührt vorbehalten.
Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen, kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern. Unbeschadet weitgehender gesetzlicher Rechte sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch ausstehende Leistungen auch die Übereignung von Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Vertragspartner nur bei Bestehen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
Der Vertragspartner ist verpflichtet uns von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsachlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware oder der für uns bestehenden sonstigen Sicherheiten zu benachrichtigen.
Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Leistung so lange einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen gegen den Vertragspartner, sei aus dem laufenden oder aus früheren Vertragsverhältnissen, von dem Vertragspartner ausgeglichen werden, beziehungsweise ausreichend Sicherheit gestellt worden ist.
Leistungs-/ Vertragslaufzeiten
Die Leistungs- bzw. Vertragslaufzeiten richten sich nach dem Vertrag.
Nach Nutzern abgerechnete Leistungen haben – sofern nicht anders geregelt- eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Einzelne Nutzer können mit einer Frist von 4 Wochen und einer Restlaufzeit von 6 Monaten gekündigt werden.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben und durch die uns die Erbringung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen.
In den Fällen des vorstehenden Absatzes ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als er nachweist, dass die völlig oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Ein Rücktritt bzgl. von uns schon erbrachte Teilleistungen ist ausgeschlossen.
Bei Verzug oder von uns zu vertretender Nichtleistung hat der Vertragspartner unter Ausschluss weitgehender Rechte das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, nachdem er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnen wird. Macht der Vertragspartner von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, kann er Ersatz auf etwaigen Verzugs- oder Nichterfüllungsschadens nur in den Grenzen dieser Bedingungen verlangen. Teilleistungen sind zulässig.
Application-Service-Providing (nachfolgend “ASP” genannt)
Der Dienst ASP ermöglicht dem Nutzer, über einen Internetzugang Anwendungen, die in dem Rechenzentrum von Applied Services vorgehalten werden, zu verwenden. Hierbei wird sowohl die zur Nutzung der Anwendungen erforderliche Software als auch die erforderliche Rechenleistung im Rechenzentrum von Applied Services vorgehalten. Auf diese Weise wird dem Nutzer online ermöglicht, die Anwendungen mit geringeren Anforderungen an die vom Nutzer bereitgestellte Rechenleistung und ohne lokale Kopie der jeweiligen Anwendungssoftware im eigenen System zu nutzen.
Für die Dauer des jeweiligen Nutzungsverhältnisses räumt Applied Services dem Nutzer das im jeweiligen Vertrag bestimmte Nutzungsrecht (Lizenz) ein, sofern für einzelne Anwendungen nicht etwas Abweichendes bestimmt ist.
Zur Nutzung der Anwendung und Speicherung der Arbeitsergebnisse, die der Nutzer mit der Anwendung erstellt, steht ihm innerhalb des Rechenzentrums von Applied Services ein eigener virtueller Bereich („virtuelles Laufwerk“) zur Verfügung. Innerhalb dieses Bereiches kann der Nutzer Dokumente erstellen, bearbeiten oder vom eigenen System aufladen („Upload“) oder abrufen („Download“). Das eigene virtuelle Laufwerk des Nutzers ist in dem System von Applied Services gegen den Zugriff Unbefugter mit den nach dem Stand der Technik angemessenen Sicherheitsvorkehrungen geschützt.
Der Aufbau der Online-Verbindung zur Internetplattform von Applied Services obliegt dem Nutzer und ist nicht Bestandteil des Dienstes.
Innerhalb des virtuellen Netzlaufwerkes des Nutzers stellt Applied Services die bei einer typischen Nutzung voraussichtlich erforderliche Rechenleistung für die vom Nutzer gewählten Anwendungen zur Verfügung (Server). Der Betrieb des notwendigen Client-Rechners zur Nutzung bzw. Darstellung der Anwendung liegt in der Verantwortung des Nutzers.
Service Level Agreement / Verfügbarkeit
Mögliche Fehler oder Beeinträchtigungen des Dienstes ASP sind Applied Services unter der jeweils im Internet bekannt gegebenen Service-Hotline unter Angabe der Nutzernummer und der betroffenen Anwendung mitzuteilen.
Nach der ordnungsgemäßen Störungsmeldung ist Applied Services bemüht, den Fehler innerhalb einer Frist von 24 Stunden zu beseitigen (Fehlerbehebungszeit). Im Einzelfall behält sich Applied Services eine angemessene Verlängerung der Fehlerbehebungszeit vor. Ist die Fehlerbehebung innerhalb einer vom Nutzer gegebenenfalls gesetzten weiteren Nachfrist von mindestens 48 Stunden nicht möglich, steht ihm das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.
Service-Fenster zur Wartung des Dienstes oder zur Aufspielung entsprechender Updates werden von Applied Services jeweils 5 Arbeitstage im Voraus angekündigt. Während der Wartung ist der Zugang nur eingeschränkt möglich.
Nutzungsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
Die Nutzung des Dienstes setzt ein dem unteren Stand der Technik entsprechendes Computersystem mit funktionsfähigem Internetzugang voraus (sog. Web-Appliance). Dieses System fungiert als Client (Ein- und Ausgabestation) für die Anwendung, die der Nutzer durch das System (Server) von Applied Services ausführen kann.Der Zugang zum virtuellen Desktop im System von Applied Services ist nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung mit Nutzungskennung und Passwort möglich. Der Nutzer verpflichtet sich, dieses Passwort mit den üblichen Sicherheitsvorkehrungen geheim zu halten und dieses nicht Dritten zugänglich zu machen.
Nutzungsrecht (Lizenz)
Applied Services räumt dem Nutzer an den von ihm abonnierten Softwareanwendungen ein unübertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software innerhalb des Systems von Applied Services ein. Die Software darf ausschließlich zur Verarbeitung innerhalb des virtuellen Laufwerks des Nutzers im System von Applied Services genutzt werden.
Die durch die Software erstellten Arbeitsergebnisse können vom Nutzer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden. Die Vervielfältigung durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragung oder Speichern der Software innerhalb des Systems von Applied Services ist zulässig, soweit dies für die Nutzung erforderlich ist. Ein Download oder eine Vervielfältigung der Software innerhalb des Systems des Nutzers ist unzulässig, ebenso die Weitergabe der Software oder von Vervielfältigungsstücken an Dritte.
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir die von uns in seinem Auftrag entwickelte Software ganz oder teilweise auch anderweitig verwenden oder vertreiben, ohne insoweit an den Kunden ein Entgelt entrichten zu müssen.
Haftung
Alle Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gegen uns, unsere Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei den, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt im Besonderen, aber nicht ausschließlich, für etwaige Ersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit, wegen Verzuges, Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten sowie aus unerlaubter Handlung einschließlich sogenannter Produkthaftung.
In jedem Fall ist eine etwaige Ersatzpflicht unsererseits auf solche Schäden begrenzt, die als mögliche Folge, der zum Ersatz verpflichteten Handlung voraussehbar war.
Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).
Salvatorische Klausel
Durch Änderung oder etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit unserer übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung ist der Vertragspartner verpflichtet, sich mit uns über eine wirksame Regelung zu einigen, die der unwirksame Bedingung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Bremen, 01.09.2015